Sonntag, 15. Juli 2012

Schlimmer geht immer: Ernst, Horst und der Holocaust - Strukturen der Holocaustleugnung


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Einleitung



Als der iranische Präsident, Mahmud Ahmadinedschad, zum 11. und 12. Dezember 2006 nach Teheran zur „International conference on review of the Holocaust: Global Vision“, in Deutschland unter dem simpleren Namen „Holocaust Konferenz“ verhandelt, lud, folgten diesem Aufruf nicht nur allerhand, mehr oder minder bekannte, Figuren der islamischen Welt, die von einer radikal islamistischen Position aus das Existenzrecht Israels absprechen, sondern auch eine große Anzahl internationaler Prominenz aus dem Lager der Revisionisten fand sich im bekannten „Institut für Politische und Internationale Studien“ in Teheran ein.
Darunter zum Beispiel der bekannte ultraorthodoxe Jude Moshe Friedman1.
Dem deutschen Revisionisten und Neonazi Horst Mahler war durch Entzug seines Reisepasses, von Seiten der deutschen Behörden, die Einreise in den Iran und die damit verbundene Teilnahme durchkreuzt wurden2. Ähnlich erging es dem NPD Mitglied Günter Deckert, dem kurz vor Abflug aus bundesdeutschen Gefilden das gleiche Schicksal wie Mahler ereilte3. Nichts desto trotz partizipierten an der iranischen Konferenz einige bekannte Figuren der deutschen Neonaziszene.
So unterschiedlich allein die nationale Verortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erscheint, so unterschiedlich sind auch ihre Intentionen und Motive in Bezug auf die Teilnahme an dieser Konferenz zu beurteilen. Eines aber lässt sich bereits an dieser Stelle summieren, nämlich das allen TeilnehmerInnen eine Beurteilung des Holocaust nahe liegt, die sich völlig von der Beurteilung der westlichen Welt differenziert.
Was aber genau sind die Gemeinsamkeiten in der Beurteilung des Holocaust von Seiten der TeilnehmerInnen, die eine solche internationale Konferenz überhaupt erst ermöglichen? Was eint FaschistInnen, Neonazis, IslamistInnen und RevisionistInnen?

Die folgende Arbeit widmet sich diesen, obig gestellten, Fragen. Allerdings nicht in einem direkten Vergleich, der die verschiedenen Gruppen separiert, strukturiert analysiert und abschließend vergleicht, sondern in einer strengen Fokussierung auf Aussagen von Personen, deren Meinungen und Ansichten einen hohen Stellenwert innerhalb der verschiedenen Gruppen von HolocaustleugnerInnen einnehmen. Die Fokussierung obliegt hierbei auf den Personen Ernst Zündel, der der wohl bekannteste Revisionist ist, Horst Mahler, der wie kein anderer seine Meinung in der westlichen Welt öffentlich zur Schau stellt und letztendlich dem iranischen Präsidenten, der weltweit mit seinem unverblümten Hass auf den Staat Israel und das jüdische Volk für Kontroversen sorgte und sorgt. Diese Arbeit erhofft sich, diesem Ansatz folgend, Erkenntnis über Strukturen, die gruppenübergreifend zum Vorschein treten und die Interviews in einer spezifischen Art in ihrer Argumentationsstrategie aneinander binden.
1Ein zusammenfassender Artikel über die Konferenz findet sich im folgenden Artikel: Gassel, Steffen: Holocaust-Konferenz. Deutsche Nazis fremdeln, in: stern.de, einzusehen unter: http://www.stern.de/politik/ausland/holocaust-konferenz-deutsche-nazis-fremdeln-578302.html, veröffentlicht am 11.12.2006. Letzter Zugriff am 09.02.2012 um 17:41 Uhr.
2Ebd.
3Ebd.


Aus dem Inhalt: 


Gliederung

  1. Vorüberlegungen zur Zielsetzung der Arbeit
  2. Die Verleugnung des Holocaust als Tabubruch und Straftatbestand
    2.1. Die gesellschaftliche Funktion des Tabus unter Bezugnahme auf Sigmund Freud
    2.2. Holocaustverlegung als Straftatbestand
    2.3. Konsequenzen für die Interviewanalyse
  3. Anmerkungen zu den verwendeten Interviews
    3.1. Anmerkungen zu den Ursprüngen der Quellen
    3.2. Anmerkungen zur Transkription der Quellen
    3.3. Anmerkungen zur Gewichtung der drei Interviewquellen
  4. Theoretische Rahmung
    4.1. Die Interviewten und ihre Rolle als professionelle Erzähler
    4.2. Die theoretische Überformung im narrativen Interview als Ausgangspunkt
  5. Der Gaskammerrevisionismus ist gelaufen“ - Interview mit Ernst Zündel
    5.1. Inhaltliche Zusammenfassung
    5.2. Anmerkungen zur Wahl des transkripierten Interviewfragments
    5.3. Analyse
      5.3. A. Der Holocaust als Verhandlungsobjekt der Wissenschaft
      5.3.B. Der Holocaust als Propagandalüge
      5.3.C. Der Holocaust und die imaginierte jüdische Weltmacht

  1. Heil Hitler,Herr Friedmann“ - Interview mit Horst Mahler
    6.1. Inhaltliche Zusammenfassung
    6.2. Anmerkungen zur Wahl des transkripierten Interviewfragments
    6.3. Analyse
      6.3.A. Der Holocaust als Propagandalüge
      6.2.B. Der Holocaust als Verhandlungsobjekt der Wissenschaft

  1. Hat sich der Holocaust wirklich ereignet?“ - Interview mit Mahmud Ahmadinedschad
    7.1. Inhaltliche Zusammenfassung
    7.2. Anmerkungen zur Wahl des transkriptierten Interviewfragments
    7.3. Analyse
      7.3.A. Der Holocaust als Verhandlungsobjekt der Wissenschaft
  1. Gemeinsame Strukturen
  2. Fazit, Hypothesen und Überlegungen zur Weiterführung der Arbeit
  3. Quellen




    1. Die Verleugnung des Holocaust als Tabubruch und Straftatbestand

    Marcus Stiglegger fasst in seinem Werk „Ritual und Verführung. Schaulust, Spektakel und Sinnlichkeit im Film“1 vier Kernaspekte des Tabus nach Sigmund Freud zusammen2:

    1. in der Unmotivierheit der Gebote, 2. in ihrer Befestigung durch eine innere Nötigung, 3. in ihrer Verschiebbarkeit und in der Ansteckungsgefahr durch das Verbotene, 4. in der Verursachung von zeremoniösen Handlungen, Geboten, die von den Verboten ausgehen“3

    Diese Definition zeigt, trotz ihrer sperrigen Art der Formulierung, zwei entscheidende Momente auf, die die Tabuisierung der Holocaustleugnung in vielen Gesellschaften formt. Zum einen, dass das Tabu und insbesondere der Tabubruch eine direkte Abfolge von Handlungen evozieren.
    Das was Freud als zeremonielle Handlungen fasst, kann mit Gerichtsverhandlungen assoziiert werden, die sich wiederum an Geboten und Verboten, in Form von Gesetzten orientieren, zugleich aber auch den Umgang mit diesen öffentlichkeitswirksam formen. Dieser Punkt der zeremoniellen Handlung dual einher mit dem Aspekt, den Freud unter dem Aspekt der „Ansteckungsgefahr“ summiert. Dies bezeichnet den Prozess, indem die Person, die das Tabu bricht, letztendlich selbst zum Tabu wird4. Lediglich der erste Punkt, Unmotiviertheit der Gebote, kann so in seiner Form nicht auf das Tabu der Holocaustleugnung übertragen werden, da die Tabuisierung aus der konkreten Motivation erfolgt, dass der Holocaust als Faktum und nicht als Verhandlungsobjekt zu begreifen und zu fassen ist. Nichts desto trotz formt diese Tabuisierung eine Art des Spannungsverhältnisses, dass Stiglegger wie folgt begreift:

    Im Bruch des Tabus liegt zugleich der Reiz, die Überschreitung der Tabugrenze zu begehren, um das verbotene Andere zu erlangen.5

    Grund dessen finden sich Prozesse, die sich unter dem Label der Holocaustleugnung labeln lassen, nicht nur innerhalb politischer Dimensionen, sondern auch in der populären Kultur6.
    Der Prozess des Tabubruchs wird gesellschaftlich immer an einen Prozess der negativen Sozialisation gekoppelt und somit zu einem Prozess geformt, den es gilt zu unterbinden. Dies verdeutlicht ein Zitat des Geschäftsführer der „Freiwilligen Selbstkontrolle Fernseh“, Joachim von Gotteberg:
    Der Wunsch nach Grenzen der Freiheit entsteht aus der verbreiteten Befürchtung in der Bevölkerung, die medialen Darstellungen von Tabubrüchen oder Werteverletzungen könnten durch unerwünschte Lerneffekte zu antisozialen Konsequenzen führen. Diese Ängste werden auch von den Medien selbst geschürt, zum Beispiel nach Amokläufen. Fazit: Wenn es um Zensurvorwürfe geht, sind die Medien nicht immer nur Opfer, sondern auch Täter.“7
    Somit ist in Deutschland und teilweise auch in anderen Ländern nicht nur das Leugnen des Holocaust tabuisiert und strafbar, sondern auch das Tragen, Veröffentlichen oder Verbreiten von „verfassungsfeindlichen Kennzeichen“, so wie zum Beispiel dem Hakenkreuz, dem Reichsadler usw.8

      2.1. Die gesellschaftliche Funktion des Tabus unter Bezugnahme auf Sigmund Freud

    Das Tabu und die Tabuisierung des Gegenstandes erfüllen somit zweierlei Funktionen innerhalb der gesellschaftlichen Konstitution: Zum einen initiiert es, das Tabu, einen Prozess, der den gesamtgesellschaftlichen Umgang mit dem Tabu formt und hieraus folgend Handlungsmaximen herleitet. Die Behandlung in direkten und unmittelbaren zeremoniösen Handlungsabfolgen, aus denen sich unmittelbare Gebote und Verbote heraus ergeben. In Deutschland maßgeblich die strafrechtliche Verfolgung, die in Kapitel 2.2. detaillierter Abhandlung finden soll. Zum anderen aber definiert das Tabu ein gesellschaftliches Spannungsverhältnis. Stiglegger verortet dieses Spannungsverhältnis in westlichen Gesellschaften dominierend an der Schnittstelle von Politik und Moral9. Der Umgang mit dem Holocaust ist gleichfalls diesem Spannungsverhältnis untergeordnet.
    Aus diesem Spannungsverhältnis ergeben sich dann wiederum indirekte und nicht unmittelbar greifende Handlungsabfolgen und diese Abfolgen bestimmende Maxime. So zum Beispiel, dass Medien sich selbst zensieren, um nicht ein vermeintliches Tabu zu brechen und somit nicht letztendlich selbst von diesem Tabu angesteckt werden. Es besteht also insofern eine Affinität zwischen der gesellschaftlichen Notwendig des tabuisierten Objektes und dem Ideal der bürgerlich westlichen Idealvorstellung von Freiheit.
    All diese Dimensionen, also sowohl direkte Handlungsabfolgen und Handlungsmaxime, als auch die Indirekten, finden sich innerhalb der analysierten Interviews wieder. Ihre Folgen werden im Unterpunkt 2.3. „Konsequenzen für die Interviewanalyse“ genauer ausformuliert.

      2.2. Holocaustverleugnung als Straftatbestand
    In Deutschland greift bei der juristischen Verfolgung und Bestrafung insbesondere der §130 StGB. Im Besonderen dessen Absatz 3.

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“10

    Jedoch können auch der Straftatbestand der Beleidigung, soweit für diesen Tatbestand ein Antrag zur Verfolgung, gemäß §194 StGB, gestellt wurde greifen11, oder § 189 StGB, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener12. Diese Paragraphen sind in ihrer Anwendbarkeit sowohl auf Einzelpersonen, als auch auf gesamte Versammlungen und Gruppen anwendbar und miteinander kombinierbar. In anderen Ländern gestaltet sich der juristische Behandlung des Holocaust zum Teil erheblich anders und reicht von Staaten, in denen die Leugnung keinen Straftatbestand darstellt, zum Beispiel Kanada, bis hin zu Ländern in denen Regierungsverantwortliche den Holocaust verleugnen, zum Beispiel der Iran.

      2.3. Konsequenzen für die Interviewanalyse

    Aus den obig geschilderten Umständen, die sich sowohl aus der gesellschaftlichen Fokussierung der Tabuisierung, als auch der daraus resultierenden strafrechtlichen Verfolgung, die mit drastischen Strafen und erheblichen Einschnitten in das Leben der Verurteilten einhergeht, speisen, ergeben sich mannigfaltige Konsequenzen und daraus resultierende Schwierigkeiten für eine Arbeit, wie die hier vorliegende, die sich mit Strukturen und Mustern innerhalb der Argumentation der Holocaustleugnung befasst. Allen voran ist juristische Verfolgung und Bestrafung anzuführen. Diesem Umstand rechnungtragend muss das dokumentierte Interview immer auch als ein Dokument beurteilt werden, dass im Falle der Leugnung des Holocaust, diesen Tatbestand als Dokument und Beweisindiz belegt und bezeugt und dem somit in Bezug auf die Verübung einer Straftat Beweiskraft zukommt. Es kann somit nicht verwundern, dass die wenigsten Interviews, die sich direkt mit der Leugnung des Holocaust befassen direkt in Deutschland dokumentiert wurden. Auch sind innerhalb der bundesdeutschen Medienlandschaft nur marginal Interviews vorzufinden, die Personen und Ansichten abbilden, die den Holocaust leugnen. Dies steht mit dem Tabu in direkter Korrelation, das die Medien selbstverständlich aus sich Selbst heraus produzieren und reproduzieren. Zum anderen aber auch wiederum mit der strafrechtlichen Relevanz, die einem solchen Dokument zukommt13.
    Eine autonome Erhebung, die allerhöchsten Wert auf die Anonymisierung der erhobenen Daten legt, ist somit für ein Analyse, die das Zentrum ihrer Reflexion auf den Sachverhalt der Holocaustleugnung legt, unabdingbar. Alternativ kann aber auch ein Rückgriff auf verschiedenartiges ,international verfügbares Audio- und Videomaterial erfolgen, dass in mehr oder minder schlechter Qualität, Tatbestände der Holocaustleugnung abbildet und als Grundlage der Transkription genutzt werden kann. Die vorliegende Arbeit hat sich dabei auf die letztere Methode beschränkt und keinerlei Daten in selbst durchgeführten Interviews erhoben.

    1. Anmerkungen zu den verwendeten Interviews

    Wie bereits obig dargestellt, resultieren die Ergebnisse dieser Arbeit nicht im Rückgriff und unter Bezugnahme auf Daten, die selbstständig in Interviews erhoben wurden, sondern in Bezugnahme auf verschiedenartige Quelle die die jeweiligen Interviews abbilden. Diese Quellenbasis nimmt dabei sowohl auf klassische Interviewtranskriptionen von renommierten Nachrichtenmagazinen wie „Der Spiegel“ Bezug14, andererseits aber auch auf ein von der Zeitschrift „Vanity Fair“ bereitgestelltes Transskript eines Interviews zwischen Horst Mahler und Michel Friedmann15. Selbst die dominierend analysierte Quellen dieser Arbeit, ein Interview, dass das ZDF mit Ernst Zündel im Jahr 1999 führte, in seiner geführten Form so aber nie sendete und veröffentlichte, ist in seiner Veröffentlichung nicht auf das ZDF zurückzuführen, sondern auf eine Gruppe deutscher Neonazis, die die Aufnahmen des Interviews ungekürzt über das Internet verbreiteten16. Um die verschiedenartigen Hintergründe und Ursprünge der Quellen offensichtlich darzustellen, da die Transformation von Informationen innerhalb des verwendeten Mediums ein nicht zu vernachlässigender Aspekt in der Analyse eines Interviews ist, wird in jedem Kapitel, das ein Interview behandelt, immer zuerst das Interview in seiner Gesamtheit thematisch zusammengefasst17. Im Anschluss an diese Unterpunkte erfolgt eine spezifische Betrachtung des transkripierten Fragment, die seine Besonderheiten hervorhebt18.
    Gemeinsam ist allen Interviews, dass sie starke Bezüge zum narrativen Interview aufweisen. Insbesondere das, mit Ernst Zündel geführte, Interview ist zu einem Drittel dergestalt aufgebaut. Jedoch wird dieser Aspekt in allen Interviews immer wieder direkt, durch Nachfragen und Fragen zur Theorie, die die Interviewten mit ihren Aussagen verfolgen, gebrochen, so dass es in jedem Interview kontinuierlich zu theoretischen Überformungen kommt. Wie genau diese Arbeit diesen Sachverhalt zum Fokus ihrer Analysen macht, erläutert Kapitel 4. Theoretische Rahmung.
    1Stiglegger, Marcus. Schaukust, Spektakel und Sinnlichkeit im Film, Berlin, 2009
    2Eine gleiche Zusammenfassung findet sich auch als Grundlage für seine Abhandlungen im Buch: Stiglegger, Marcus: Nazi-Chic und Nazi-Trash. Faschistische Ästhetik in der populären Kultur, Berlin, 2011
    3Stiglegger, Marcus: Ritual und Verführung. Schaulust, Spektakel und Sinnlichkeit im Film, Berlin, 2006. S. 23
    4Vgl. Ebd. S. 24
    5Ebd. S. 25
    6So zum Beispiel in der Neofolk-Subkultur, in der das Spiel mit dem Tabu des Holocaust sozusagen zum guten Ton gehört. Begründet in einem Song der englischen Band „Death in June“ mit den Namen „Rose clouds of holocaust“. Vgl. Stiglegger, Marcus: Nazi-Chic und Nazi-Trash. Faschistische Ästhetik in der populären Kultur, Berlin, 2011 S.66-71
    7Gotteberg, von Joachim: Eine Zensur findet nicht statt – oder doch? Zum Jugendschutz in: Schnitt. Das Filmmagazin #62, 02.2011, Köln 2011 S. 31-40
    8Einen Überblick und ausführlichen Kommentar zu deutschen Gesetzeslage liefert: Bundesamt für Verfassungsschutz. Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten, Düsseldorf, 2006 S. 9-20
    9Stiglegger, Marcus: Ritual und Verführung. Schaulust, Spektakel und Sinnlichkeit im Film, Berlin, 2006 S. 24
    10Kompletter Text einsehbar unter: http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html. Letzter Zugriff am 10.02.2012 um 14:52 Uhr.
    11Kompletter Text einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__194.html. Letzter Zugriff am 10.02.2012 um 14:51 Uhr.
    12Vollständiger Text einzusehen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__189.html. Letzter Zugriff am 10.02.2012 um 14:47 Uhr.
    13Eine der seltenen Ausnahmen von diesen geschilderten Umständen bildet das Interview zwischen Horst Mahler und Michel Friedman ab, dass im Auftrag der Zeitschrift „Vanity Fair“ im Oktober 2007 geführt wurde. Vgl. Kapitel 3. Anmerkungen zu den verwendeten Interviews.
    14Siehe Kapitel 7. „Hat sich der Holocaust wirklich ereignet?“ - Interview mit Mahmud Ahmadinedschad
    15Siehe Kapitel 6. „Heil Hitler, Herr Friedmann“ - Interview mit Horst Mahler
    16Siehe Kapitel 5. „Der Gaskammerrevisionismus ist gelaufen“ - Interview mit Ernst Zündel
    17Siehe Kapitel 5.1, 6.1 und 7.1
    18Siehe Kapitel 5.2, 6.2. und 6.3   


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